Abrechnung

Privatversicherte

Als approbierte Psychotherapeutin in einem Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie) mit lebenslanger Arztnummer bin ich berechtigt, Heilbehandlungen durchzuführen und diese nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung zu stellen. Die Kosten (der 2,3 fache

Satz der Ziffer 870) für die Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe erstattet. Die Sitzungsanzahl richtet sich dabei nach Ihrem Vertrag, Ihrem individuellen Bedarf und dem jeweiligen Antragsverfahren. Bitte klären Sie im Vorfeld das Antragsverfahren mit Ihrer privaten Krankenversicherung ab.

Kassenversicherte

Leider werden die privaten Behandlungskosten durch die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen und der Suche nach einem Therapieplatz an Ihre Krankenkasse.

Selbstzahler

Es besteht die Möglichkeit die Behandlungskosten als Selbstzahler zu übernehmen. Hierfür berechne ich ebenfalls den 2,3 fachen Satz der Ziffer 870. In bestimmten Lebenssituationen kann dies von Vorteil sein, z.B. im Vorfeld einer Verbeamtung.

Sollten Sie Fragen zu den Kosten haben, können Sie mich gern kontaktieren.